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für die Sportanlage der SG „Gaselan“ Fürstenwalde - Rudolf-Harbig-Stadion

 

1. Gegenstand und Zweck

1.1 Die Sportanlage „Rudolf-Harbig-Stadion“ ist eine Einrichtung der Stadt Fürstenwalde und wird durch die  SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. gemäß Mietvertrag betreut und verwaltet.

 

1.2. Die SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. überlässt dem Nutzer die Sportanlage gemäß dieser Nutzungsordnung.

 

2. Nutzungserlaubnis

2.1 Die Nutzung des Rudolf-Harbig-Stadions erfolgt auf Antrag beim Sportbüro der SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. Die Nutzung erfolgt auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages. Dieser kann befristet oder für eine Nutzungsperiode vereinbart werden.

 

3. Erlöschung der Nutzungserlaubnis

3.1 Die Nutzungserlaubnis kann bei unzureichender Beteiligung von Sportlern oder bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung nach vorheriger schriftlicher Mahnung entzogen werden.

 

3.2 Wird die zugewiesene Sportanlage zu dem vereinbarten Termin nicht genutzt, so ist das Sportbüro der SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. im voraus zu benachrichtigen.

Im Falle des Versäumnisses oder eines dadurch entstandenen finanziellen Verlustes, kann der Nutzer schadenersatzpflichtig gemacht werden.

 

4. Sperre der Sportanlage

4.1 Die SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. kann das Rudolf-Harbig-Stadion und  deren Nebeneinrichtungen ganz oder teilweise sperren, wenn sie überlastet sind, wenn durch die Nutzung erhebliche Schäden zu erwarten sind und Maßnahmen der Instandhaltung dieses erfordern.

 

4.2 Bereits erteilte Genehmigungen können zurückgenommen werden, wenn es aus sportlichen und unvorhergesehen Gründen erforderlich ist.

 

4.3 Ein Anspruch auf Entschädigung oder Zuweisung einer anderen Sportanlage be-

      steht nicht.

 

5. Nutzungszeiten

Das Rudolf-Harbig-Stadion ist für den Sportbetrieb

a) Montag bis Freitag von 7.oo Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit bzw. gesonderten Vereinbarung und

b) Sonnabend, Sonntag und an den Feiertagen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen

geöffnet.

 

6. Pflichten der Nutzer, Veranstalter und Besucher

6.1 In seinem Antrag auf Nutzung hat der Antragsteller Personen zu benennen, die für die Aufsicht und Leitung verantwortlich sind.

 

6.2 Jede Mannschaft, Übungsgruppe, Klasse oder andere Gemeinschaft darf den Sportbetrieb nur unter Leitung eines volljährigen geeigneten Verantwortlichen durchführen.

 

6.3 Jeder ist verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit zu wahren.

 

6.4 Es sind nur freigegebene Sportflächen in geeigneter Sportkleidung zu betreten. Die Nutzung und das Betreten der Rasenfläche ist nicht Bestandteil des Vertrages; und somit wird es als eine Zuwiderhandlung betrachtet, wenn sich  der Nutzer ohne ausdrückliche Genehmigung auf der Rasenfläche aufhält.

 

6.5 Das Rauchen ist nicht gestattet. In den Nebenräumen besteht absolutes Rauchverbot!

 

6.6 Öffentliche Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V.

 

6.7 Das Befahren der Sportanlage ist untersagt. Fahrzeuge sind vor dem Objekt abzustellen.

Für Fahrräder ist nur der Fahrradstand am Haupteingang des Stadions zu nutzen.

 

6.8 Bei der Nutzung der Terrasse ist diese wieder im ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.

 

7. Sonstige Pflichten der Nutzer, Veranstalter und Besucher

7.1 Alle Einrichtungen, Geräte und Materialien sind pfleglich zu behandeln. Entstandene  Schäden sind unverzüglich dem Platzpersonal oder der SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. zu melden.

 

7.2 Nach Beendigung der Nutzung festgestellte Schäden gehen zu Lasten des letzten Nutzers, es sei denn, er kann einen anderen Verursacher nachweisen.

 

8. Besondere Vorkommnisse

8.1 Der notwendige Aufbau für die Veranstaltung obliegt, wenn nicht anders vereinbart, dem Nutzer.

 

8.2 Bei Veranstaltungen ist der Nutzer für einen ausreichenden Ordnungsdienst und den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich.

 

8.3 Der Veranstalter hat für einen ausreichenden Sanitätsdienst zu sorgen.

 

9. Wirtschaftliche Tätigkeit

Wirtschaftliche Werbung ist nur mit vorher schriftlich einzuholender Erlaubnis der SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. zulässig.

 

10. Hausrecht

Auf der Sportanlage Rudolf-Harbig-Stadion übt eine Aufsichtsperson bzw. ein Beauftragter der SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht aus.

 

11. Entgelte

Nutzungsentgelte, Nebenkosten und Kautionen werden gemäß der gesetzlichen Grundlage und der Entgeltordnung der Stadt Fürstenwalde erhoben.

 

12. Zuwiderhandlungen gegen die Ordnung

Nutzer, Veranstalter und Besucher der Sportanlage, die diesen Bestimmungen zuwiderhandeln oder die Anweisungen der Aufsichtsperson in Ausübung ihres Dienstes nicht befolgen, können von der SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. zeitweise oder dauernd von der Nutzung der Sportanlage und deren Einrichtungen ausgeschlossen werden.

 

13. Haftung

13.1 Die Sportanlage Rudolf-Harbig-Stadion wird dem Nutzer in dem Zustand überlassen, in dem sie sich befindet. Der Verantwortliche des Nutzers hat die überlassenen Anlagen und Ausrüstungen vor Gebrauch auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Der Verantwortliche des Nutzers muss sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Geräte und dergleichen nicht eingesetzt werden.

 

13.2 Für Sach- und Körperschäden, die aus Anlass des Besuches der Anlage entstehen sowie für den Verlust von Gegenständen aller Art, insbesondere durch Diebstahl, wird durch die SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. keine Haftung übernommen.

 

13.3 Die Nutzer und die Besucher haften für alle von ihnen verursachten Schäden, die der SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. anlässlich des Aufenthaltes  entstehen. Sie verzichten ihrerseits auf eigene Ersatzansprüche gegen die Sportgemeinschaft und stellen die SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.

 

13.4. Die regelmäßige Nutzung der Sportanlage durch Vereine, Verbände, Gruppen, Schulen etc. erfordert den Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese ist der SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. vorzulegen.

 

13.5 Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. als Grundstückspächter für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.