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Für die Beitragserhebung gelten folgende Beitragsgruppen

Kinder, Jugendliche, Azubis,  Arbeitslose und Rentner 

Beitragsgruppe 1

Erwachsene (Arbeitnehmer und –geber)

Beitragsgruppe 2

Dieser Beitrag ist der Grundbeitrag und die Höhe wird von der Delegiertenversammlung jährlich für das folgende Jahr beschlossen. Von den Abteilungen und Sportgruppen kann ein Zusatzbeitrag festgelegt oder bestätigt werden.

Er kann betragen bei

S 1 = 1,- €

S 2 = 2,- €

S 3 = 3,- €

S 4 = 4,- €

S 5 = 5,- €

S 6 = 6,- €

 

Diese Zusatzbeiträge wurden bzw. werden durch den Geschäftsführenden Vorstand in Kraft gesetzt. In dem Mitgliedsbeitrag ist der Betrag für die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg e.V. enthalten.

 

 

Zahlung der Mitgliedsbeiträge

1. Zahlungsweise

1.1 Der Beitrag kann von den Mitgliedern über den Kassierer/Finanzbeauftragten der Abteilungen/Sportgruppen in bar eingezahlt werden. Diese Beiträge sind im Sportbüro abzurechnen. Eine Quittung wird nicht erstellt.

 

1.2 Der Beitrag kann überwiesen werden. Dafür ist das Vereinskonto bei der

Deutschen Bank Fürstenwalde

IBAN: DE50120700240254071400

BIC: DEUTDEDB 160  zu nutzen.

Der Einzahler erhält einen Bankbeleg.

 

1.3 Der Beitrag kann durch Erteilung einer Einzugsermächtigung des Mitgliedes durch den Verein über Lastschriftverfahren abgebucht werden. Die Abbuchung kann halb- oder jährlich  erfolgen.

 

2. Zahlungsfrist

Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich bis 31.01. mit Rabatt und bis 31.03. ohne Rabatt

und halbjährlich

1. Halbjahr bis 31.03.

2. Halbjahr bis 30.09.

zu entrichten.

 

3. Rabatt

Bei Zahlung des Jahresbeitrages bis zum 31.01. des laufenden Geschäftsjahres erhält das Mitglied einen Rabatt in Höhe von 5,00 €.

 

4. Sanktionen

Bei Nichteinhaltung der festgesetzten Zahlungsfrist erhebt der Verein einen Säumniszuschlag in Höhe von 2,00 € pro nichtbezahlten Monat.

 

5.       Sonstiges

 

5.1 In Ausnahme- bzw. Härtefällen kann, nach vorherigem Antrag des Mitgliedes, durch den Geschäftsführenden Vorstand eine teilweise bzw. völlige Beitragsfreistellung für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden.

 

5.2 Bezahlter Beitrag wird bei Vereinsaustritt nicht zurückgezahlt.

 

5.3 Bei Mitwirkung in mehreren Abteilungen oder/und Sportgruppen ist der Beitrag dort zu entrichten, wo der höchste Sonderbeitrag festgelegt wurde.

 

5.4 Wird ein Mitglied gemäß Satzung § 3, Punkt 2 Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen, ist bei Neueintritt der säumige Beitrag fällig.

 

6. Aufnahmegebühren

 

6.1 Die Aufnahmegebühren werden wie folgt festgelegt:

Kinder, Jugendliche Azubis, Arbeitslose und Rentner zahlen einmalig    8,- €

Erwachsene (Arbeitnehmer und –geber) zahlen einmalig  16,-  €

Die Aufnahmegebühr ist bei Abgabe des Antrages in bar zu bezahlen.

 

7.

Die Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes vom 16.04.2012 in Kraft und ersetzt alle bis dahin existierenden Beschlüsse und Festlegungen.