Bei Sportfahrten mit  privaten Pkw ist eine einheitliche Regelung für alle Abteilungen und Sportgruppen unseres Vereins erforderlich.

Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich aus der Absicherung bei Schadensfällen gegenüber unserer Versicherung und der allgemeinen Übersicht.

1. Verfahrensweise

1.1 Die für alle Abteilungen und Sportgruppen einheitlichen Vordrucke der Fahraufträge/Reisekostenabrechnungen ( siehe Anlage 3) werden vom Verein bereitgestellt.

1.2 Diese sind entsprechend den Vorgaben vor Antritt der Fahrt auszufüllen. Die Richtigkeit der Angaben ist vom jeweiligen Abteilungsleiter oder seinem Vertreter durch die Unterschrift als Fahrauftrag zu bestätigen. Nur mit namentlicher Aufführung der Fahrer ist auch deren Versicherungsschutz gewährleistet.

1.3. Die ausgefüllten Fahraufträge sind bei der Reisekostenabrechnung vorzulegen. Andere Quittungen, Vordrucke usw. werden nicht anerkannt. Es werden sonst keine Kosten erstattet.

 

2. Vergütung

2.1 Die Reisekostenvergütung ist im § 8 der Finanz- und Kassenordnung (S. 12) festgelegt.

2.2 Pkw, deren Fahrer für den Verein fahren, aber kein Geld nehmen bzw. erhalten, sind trotzdem aufzuführen. Diese Fahrer können eine Spendenbescheinigung über diesen finanziellen Aufwand (Aufwandspende) erhalten, um bei der Einkommenssteuererklärung die Spende steuermindernd als Sonderausgabe geltend zu machen. Diese Spendenbescheinigung erhält er von der Sportgemeinschaft „Gaselan“ Fürstenwalde e.V.

Die Spalten zur Fahrkostenabrechnung sind nicht auszufüllen.